bibliothek + medien im Amt für kirchliche Dienste verleiht im Rahmen ihres kirchlichen Auftrags audio-visuelle Arbeitsmittel und technische Geräte an Mitarbeitende in Kirchengemeinden, im Religionsunterricht, in Werken und sonstigen pädagogischen Einrichtungen und für Gemeinde- und Jugendgruppen. Alle Medientitel werden zur nicht-gewerblichen Nutzung innerhalb der Arbeitsfelder der EKBO zur Verfügung gestellt. Eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet. Ein Verleih außerhalb des Gebietes der Landeskirche ist nur zu besonderen Gebühren möglich.
Die Medienzentrale erhebt eine jährliche Nutzungspauschale von 20,00 € je Gemeinde oder landeskirchliche Einrichtung. Religionspädagogen sind von der Zahlung dieser Pauschale entbunden.
Vorbestellungen werden schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch angenommen. Während der Öffnungszeiten können die Entleiherinnen und Entleiher die Medien und Geräte persönlich abholen oder durch Boten abholen lassen. Der Verleih der Medien außerhalb Berlins nach Brandenburg und die schlesische Oberlausitz kann per Postversand erfolgen. Das Porto des Rückversandes tragen die Entleihenden.
Die Verleihzeit richtet sich verbindlich nach den vereinbarten Terminen. Die Entleiher verpflichten sich zur pünktlichen Rückgabe. Eine Verlängerung des vereinbarten Rückgabetermins ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Überschreitung des vereinbarten Rückgabetermins ohne vorherige Absprache geht zu Lasten der Personen, die dann die von ihnen vorbestellten Titel nicht rechtzeitig erhalten können.
Die Entleiher sind nicht berechtigt, die Medien oder Geräte an Dritte weiterzugeben.
Das Kopieren und Überspielen der Medien ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
Geräte werden nur an Selbstabholer abgegeben. Bei der erstmaligen Ausleihe eines Gerätes kann - nach vorheriger Anmeldung – eine Einweisung erfolgen.
Die Entleiher sind verpflichtet, die entliehenen Materialien sorgfältig zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern. Beschädigungen sind spätestens bei der Rückgabe zu melden. Für fahrlässig verursachte Schäden haftet die Entleiherin, der Entleiher.
Die Entleiher werden mit ihrer Adresse in die Entleiherkartei aufgenommen. Mit der dortigen Aufnahme werden die Verleihbedingungen anerkannt.